Verkehrsberuhigung im Normalbetrieb für Marienburg und Bayenthal

Die Verwaltung schlägt dem Verkehrsausschuss vor, die derzeit im Rahmen eines Verkehrsversuchs in Bayenthal und Marienburg umgesetzte Verkehrsführung dauerhaft beizubehalten. Die Vorlage wird am 25. September 2023 in der Bezirksvertretung Rodenkirchen behandelt, die Entscheidung des Verkehrsausschusses ist für die Sitzung am 21. November 2023 vorgesehen. Um die Verkehrsverlagerungen durch den Verkehrsversuch real abbilden und den Erfolg des Verkehrsversuchs fundiert bewerten zu können, wurden vor und während des Verkehrsversuchs umfassende Verkehrsuntersuchungen durchgeführt und ausgewertet.
Insgesamt ist die Verkehrsbelastung in allen Straßen innerhalb der Tempo 30-Zone, in denen Zählungen durchgeführt wurden, zurückgegangen. Insbesondere die Auswertungen aus den umfangreichen Erhebungen zum Durchgangsverkehr bilden den Erfolg des Verkehrsversuchs ab – der Durchgangsverkehr konnte erfolgreich reduziert werden. Nach der Anpassung im Jahr 2019 konnte zudem eine gleichmäßigere Verteilung des verbliebenen Verkehrs innerhalb der Wohngebiete erreicht werden. Auch die Rückmeldungen aus dem begleitenden Arbeitskreis waren durchweg positiv.
Eine erneute Prüfung der rechtlichen Begründung des Verkehrsversuches hat ergeben, dass die Maßnahme den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen den Verkehr umleiten und die Nutzung bestimmter Straßen beschränken. Zum Hintergrund:
Der Verkehrsversuch Bayenthal/Marienburg wurde 2015 beschlossen, um den Durchgangsverkehr in den beiden Stadtteilen zu reduzieren. Hier waren insbesondere in den Morgen- und Abendstunden viele Autofahrer*innen unterwegs, die Marienburg und Bayenthal lediglich durchkreuzten, um schneller ihre Ziele in Richtung Innenstadt oder im Kölner Süden zu erreichen. Genutzt wurden verschiedene Routen, die vor allem durch Wohngebiete in Bayenthal und Marienburg führten. Mit dem Verkehrsversuch sollte der Verkehr von den Wohnstraßen auf das übergeordnete Straßennetz von Militärringstraße, Teilen der Bonner Straße, Schönhauser Straße und Gustav-Heinemann-Ufer verlagert werden.
Darüber hinaus sollten die beiden Stadtteile vor eventuellen zusätzlichen Verkehr durch die Baumaßnahmen auf der Bonner Straße im Zusammenhang mit der 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn geschützt werden.
Zudem zielten die Maßnahmen auf eine gleichmäßigere Verteilung der Verkehre und eine Geschwindigkeitsreduzierung innerhalb der Wohngebiete ab. Sämtliche Maßnahmen standen unter der Prämisse, dass auf den Hauptverkehrsstraßen ein leistungsfähiger Verkehrsfluss erhalten und die verkehrliche Verbindung zwischen Marienburg und Bayenthal gewährleistet bleiben sollte.
Anpassungen in der Verkehrsführung während des Verkehrsversuchs
Entsprechend des Beschlusses wurden im Jahr 2016 im Gebiet zwischen Bonner Straße, Militärringstraße, Oberländer Ufer, Gustav-Heinemann-Ufer und Schönhauser Straße verschiedene Veränderungen in der Verkehrsführung umgesetzt.

  • Ermöglichung des direkten Abbiegens vom Bayenthalgürtel in die Goltsteinstraße
  • Von der Leyboldstraße darf nur rechts auf die Militärringstraße abgebogen werden (Fahrtrichtung Verteilerkreis Süd)
  • Von der Lindenallee darf nur rechts auf die Bonner Straße in Richtung Norden (Raderberggürtel) abgebogen werden.
  • Von der Bonner Straße darf nur rechts in die Lindenallee eingebogen werden.
  • Die Durchfahrt auf der Straße „Am Südpark“ von der Pferdmengesstraße kommend wurde in Höhe Hausnummer 17 gesperrt.
  • Keine Einfahrt von der Militärringstraße und Konrad-Adenauer-Straße in die Leyboldstraße.
  • Keine Einfahrt von der Lindenallee in den Schillingsrotter Weg (Ausnahme Radverkehr und Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr)

Alle Maßnahmen des Verkehrsversuchs sowie die späteren Anpassungen wurden gemeinsam mit dem Arbeitskreis Marienburg, bestehend aus Mitgliedern der Verwaltung, der Bezirksvertretung Rodenkirchen, des Bürgervereins Köln-Bayenthal-Marienburg e.V. sowie mehrerer Interessengemeinschaften, entwickelt.

Beschlussvorlage

Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit