Nur Köln/Bonn und Leipzig belasten ihre Anwohner mit Lärm in der Kernnacht. In Leipzig sind in den dicht besiedelten städtischen Gebieten aber nur 1/50 der Einwohner betroffen wie in Köln. Im Durchschnitt finden 36% der Starts in Köln/Bonn zwischen 22 und 6 Uhr statt; dieser Anteil hat sich von 2018 bis 2025 um 10%-Punkte erhöht. Über Marienburg und Bayenthal finden sogar 50% der Starts zwischen 22 und 6 Uhr statt. Besonders belastend ist, dass weit über 2/3 aller großen, schweren (und damit besonders lauten) Flugzeuge nachts von 22 bis 6 Uhr starten.
Köln/ Bonn erzielt trotz der lärmbelastenden 24-Stunden-Infrastrukturnutzung im Vergleich mit den anderen deutschen Verkehrsflughäfen wenig Gewinn. Einen Gewinnbeitrag des Flughafens zum städtischen Haushalt Kölns gibt es schon seit Jahren nicht mehr. €10 Mio. (und damit ¾) des vom Flughafen bejubelten Jahresüberschusses 2025 bestehen aus einer Steuereinsparung (im wesentlichen Ertrag aus der Veränderung der bilanzierten latenten Steuern).
Oder mit anderen Worten: Obwohl die Bürger Kölns dem Flughafen die zu ertragende Lärmbelastung kostenlos gewähren (müssen), gibt der Flughafen nichts zurück.
Im Zuge der vom Flughafen beantragten Verlängerung der Betriebsgenehmigung/ Nachtflugerlaubnis fordern wir, dass das NRW-Verkehrsministerium dem Flughafen klare Auflagen macht:
- Eine stärker lärmbezogene Differenzierung der Flughafenentgelte, so dass besonders lärmbelastende Flugzeugtypen deutlich mehr für Landung und Start am CGN bezahlen müssen
- Eine sukzessive Untersagung der Landerechte für besonders lärmbelastende Flugzeugtypen, die insbesondere im Frachtflugbereich eingesetzt werden
- Eine unabhängige Untersuchung zur Möglichkeit lärmarmer Flugverfahren durch eine neutrale Institution, wie das DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt). Punkte, die zu untersuchen wären, sind z.B. „Steilstart“ und „Kölner Schleife“ oder weitere lärmarme Abflugverfahren vor allem auf der Nachtabflugroute (aber auch bei 24-Stunden-Nutzung)
- Ein komplettes Nachtflugverbot für Passagierflugzeuge
- Ein klar definiertes Ruhezeitfenster in der Kernnacht (0h. bis 5h.) und Nacht
- Auf jeden Fall die Befristung einer evtl. Verlängerung der Nachtflugerlaubnis, perspektivisch aber die Einstellung des Nachtflugs insgesamt (auch der Frachtflüge) am CGN.
Mit diesen Forderungen haben wir den NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer, die Obleute der Fraktionen im Verkehrsausschuss des Landtags, den Kölner OB Torsten Burmester und die Fraktionsvorsitzenden im Kölner Stadtrat angeschrieben. Die übersandte Präsentation mit Daten und Fakten können Sie hier herunterladen.