Die „Initiative gegen den nächtlichen Fluglärm im Kölner Süden“ fordert eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Zwischen 3 und 5 Uhr Nachts wäre der Fluglärm enorm.
Vorschlag: Die startenden Flugzeuge sollten sehr schnell über dem Königsforst an Höhe gewinnen und dann nach Westen abbiegen.
Die Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn sieht in diesem Konzept keine Vorteile für alle Betroffene.
Der Bürgerverein Bayenthal Marienburg hat einen Einspruch zum Planfeststellungsverfahren formuliert und an die Erörterungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) geschickt.
Informative Diagramme können als download nachgelesen werden>>>>>>
Einwendung Planfeststellung 15.12.2017
BBM,Fluglärm Messwerte DFLD 27.04.2017
BBM, Fluglärm Steilstart Lärmänderungen
BBM, Fluglärm Steilstart Diagramm
BBM, Fluglärm Luftschalldämpfung Diagramm
180918-BBM-Fluglärm-Tagesordnung-
Vom 17.-20.09.2018 hat die Erörterung zum beantragten Planfeststellungsbeschluss in den Sartory-Sälen stattgefunden. Die Veranstaltung wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf (im Auftrag des NRW-Verkehrsministeriums moderiert). Von Seiten des Bürgervereins waren Herr Dr. Hammer, Herr Köhler und Herr Dr. Hannes in wechselnder Besetzung an jedem Tag der Erörterung vertreten um unsere Argumente auch mündlich in die Diskussion einzubringen. Weitere Informationen zum Stand des Verfahrens finden Sie auf der Webseite der Bezirksregierung Düsseldorf: >>>
https://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/bausteine/MTT_Airport_CGN_Fortsetzung.html
Wir werden an dieser Stelle das Protokoll des Erörterungstermins für Sie zum download bereitstellen, sobald es uns vorliegt.
Infos über die Initiative „Kein Fluglärm mehr“ können auf deren Webseite nachgelesen werden:>>>>
http://www.kein-fluglaermmehr.de/
Korrespondenz mit Herren Metz MDL
Herrn Martin Metz
MdL Platz des Landtags 1
40002 Düsseldorf
Per E-Mail: martin.metz@landtag-nrw.de 01.Februar 2023
Fluglärm im Kölner Süden
Sehr geehrter Herr Metz,
wir danken Ihnen für Ihre Stellungnahme zu unserem Anliegen „Fluglärm im Kölner Süden“, die uns über das Büro Ihrer Kollegin Eileen Woestmann am 12. Dezember 2022 erreicht hat.
Abstimmungsbedingt kann ich Ihnen dazu erst heute antworten. Wie Sie schreiben, ist es richtig, dass „in den letzten Jahren“ eine Zunahme der Flugbewegungen nicht stattgefunden hat; schon 2019 – aber dann natürlich auch coronabedingt – sind diese zurückgegangen. Bei der Zunahme der Flugbewegungen haben wir uns aber auf den Zeitraum 2012 bis 2019 bezogen (siehe Anlage, Seite 1). In diesem Zeitraum ist ein etwa doppelt so starker Anstieg der Flugbewegungen am CGN festzustellen wie im Durchschnitt der anderen deutschen Verkehrsflughäfen. Sehen Sie es uns nach, aber für uns als Anwohner ist dieser Anstieg über den genannten Zeitraum der relevante, nicht die kurzfristigen Schwankungen in den Jahren um 2019. Wir teilen ausdrücklich Ihre Forderung, den nächtlichen
Passagierflugverkehr am CGN zu untersagen. Die von Ihnen aufgestellten weiteren Forderungen, wie
• Verbindliche Lärmminderungspläne
• Lärmbezogene Differenzierung der Entgelte
• Verlagerung von Kurzstreckenflüge auf die Schiene (wir sehen hier auch Frachtflüge!)
• Ruhezeitfenster in der Nacht
• Keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung ab 2030 ohne Auflagen
unterstützen wir ebenfalls und würden uns freuen, diesbezüglich mit Ihnen weiter in Kontakt zu bleiben.
Unsere Forderungen sind aber noch weitergehender. Wie wir festgestellt finden im Durchschnitt 1/3 aller Starts am CGN in der Zeit zwischen 22h. und 06h. statt.
Über den von uns vertretenen Stadtteile Marienburg und Bayenthal finden sogar 50% der Starts in diesem Zeitraum statt. Die von diesen Starts ausgehenden Lärmbelastungen sind dann besonders stark, wenn es sich um Frachtflüge handelt.
Wir fordern daher
• eine unabhängige Untersuchung zur Möglichkeit lärmarmer Flugverfahren durch eine neutrale Institution, wie das DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt). Punkte, die zu untersuchen wären, sind z.B. „Steilstart“ und „Kölner Schleife“ oder weitere lärm arme Abflugverfahren vor allem auf der Nachtabflugroute (aber auch bei 24-Stunden Nutzung)
• eine Untersagung der Landerechte für die besonders lärmbelastenden Flugzeugtypen, die insbesondere im Frachtflugbereich eingesetzt werden
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns bei diesen Forderungen unterstützen können. Unser Fernziel ist die Einstellung des Nachtflugs am CGN, sowohl der Passagier- wie auch der Frachtflüge. Wir halten es nicht für vertretbar, dass in einer der am dichtesten besiedelten Regionen Europas ein Fracht-Hub betrieben wird. Es geht nicht um die Versorgung der Region mit Logistikdienstleistungen (die selbstverständlich möglich bleiben muss) sondern um die Hubfunktion des CGN. Eine solche Hubfunktion kann ohne Beeinträchtigung der betrieblichen Abläufe in einer unbesiedelten Region stattfinden, ggf. auch außerhalb Deutschlands.
Die Fracht-Zubringerflüge vom CGN zu diesem Hub müssen selbstverständlich möglich sein, aber diese finden nicht in der Kernnacht statt. Die immer wieder behaupteten Arbeitsplatzauswirkungen können wir nicht ohne weiteres übernehmen, diese bedürfen einer näheren Untersuchung. Aber angesichts des Arbeitskräftemangels (von einem Fachkräftemangel ganz abgesehen) wird sich die Diskussion zu diesem Thema in den kommenden Jahren ohnehin beruhigen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Berthold Hannes