Sehr geehrte Mitglieder im Bürgerverein, sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information fassen wir einige uns wichtig erscheinende aktuelle Punkte zusammen.
Baustufe Nord-Süd Stadtbahn:
Die Arbeiten für die Straßenbahn auf der Bonner Str. sollen für die 3. Baustufe im Herbst 2021 beginnen und knapp 4 Jahre dauern. Ca. 2 1/2 Jahre soll dabei der Verkehr zwischen Gürtel und Großmarkt nur auf einer Spur nach Norden fließen. Wir haben vorgeschlagen diese eine Spur zu drehen, da dann z.B. bereits vorhandene Engpässe der Rheinuferstr. nicht noch zusätzlich belastet und etwas gegenläufige Reserven noch genutzt würden. Der Viertelverkehr über Goltsteinstr./Pferdmengesstr. hätte dann auch nicht so viel Zusatzbelastung.
Schulengpass:
Die Schule in der Gaedestr. wird leider nach dem damals dringlichen Bebauungsplanbeschluss von 2014 noch später fertig. Erst in 2023 soll die erste Einschulung erfolgen. Als Behelf werden im Bereich Cäsarstr. auf dem Schulhof Container zur Erweiterung der Kapazität aufgestellt. Als weitere Folge wird der Mathias-Kirchplatz in einem angrenzenden Streifen von ca. 24 x 73 m als Schulhof umgewidmet und damit für ? ca. 10 Jahre anders genutzt.
Parkstadt-Süd: Der B-Plan für den 1.Teilbereich Sechtemer Str. ist jetzt bis zum 15. Sept. für Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Er ist aufrufbar über: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/bebauungsplaene/aktuelle-bebauungsplaene/sechtemer-strassebonner-strasse-koeln-raderberg
Details mit Richtlinien und Bewertungen werden auf 73 Seiten diskutiert und sind über den nächsten Link verfügbar: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/plaene/sechtemer_stra%C3%9Fe_bonner_stra%C3%9Fe_offenlage_nach_%C2%A73_2_begr%C3%BCndung_urkunde_gesiegelt.pdf#page=12&zoom=auto,-178,96
Die Planung hat leider einige sehr ernsthafte Kritikpunkte: Mit fünf, acht und auch 15 Stockwerken als Dreieck mit Innenraum werden sowohl das übliche Stadtbild verletzt, die maximal akzeptierte Geschossflächenzahl von 3 mit 5,8 stark überschritten und auch mit bis 55m Bauhöhe die Nachbarschaft beeinträchtigend stark verschattet. Die Lärmpegel der Bonnerstr. aber auch der Eisenbahn verletzen gesundheitlich tolerable Werte deutlich, auch im Innenbereich liegen Überschreitungen vor, es werden schallgedämmte Lüftungseinrich-tungen bei geschlossenen Fenstern und Türen notwendig. Klimaschutzziele werden zum Teil nicht behandelt wie z.B. die Albedobilanz (Sonnenlichtreflexion), auch die Fernwärmeheizung mit Kraft/Wärmekopplung kann mit konventionellem Brennstoff Klimazielen nicht gerecht werden. Ein PKW-Stellplatz für 2 Wohnungen und eine Ladestation auf 20 Wohnungen scheinen unzureichend für übliche Nutzung. Statt dieser Planung würde ein Dreieck mit umlaufend ca. 4 oder 5 Stockwerken einen relativ ruhigen Innenraum generieren und auch genügen, um als Schallschutz für eine größere Entfernung von der Bonnerstr. zu dienen. Zur Bonnerstr. selbst sollten dann vorzugsweise Geschäfte und nicht Wohnungen vorgesehen werden.
Verlängerung der Gürtelbahn Linie 13 über Allee oder zum Knoten:
Den Antrag der Grünen die Gürtelbahn zu verlängern halten wir im Prinzip für richtig. Nicht richtig halten wir allerdings die Bahn über den Bayenthalgürtel mit seiner Allee zu führen. Die Gründe sind die Allee ist denkmalgeschützt und Teil unseres Viertels und die Kosten für die Verunstaltung der Allee bringen keinen Vorteil, an der Bismarcksäule muss man sowieso aussteigen und zur Linie 16 oder 17 gehen. Sinnvoller erscheint die Gürtelbahn auf die Bonnerstr. einschwenken zu lassen und bis zum Knoten Marktstr. mit der zukünftigen S-Bahn zu führen, die Bahnen 16 und 17 wären dort auch verfügbar.
BAB 4 Planung:
Die bestehende Autobahnbrücke Rodenkirchen ist nicht für zukünftigen Verkehr nutzbar. Eine Tunnelvariante für den notwendigen 8-spurigen Ausbau kommt wegen hoher Kosten und starker Inanspruchnahme des Grüngürtels kaum in Frage.
Bauvorhaben Brohlerstr:
An der Brohlerstr. sollen bis in die Bolzplatzsenke von der Stadt zwei Häuser errichtet werden. Für den Wegfall des Bolzplatzes hat die Politik bereits gefordert, dass Ersatz eingerichtet werden muss. Eines der beiden Häuser soll zweistöckig sein, das andere allerdings dreistöckig. Die drei Stockwerke verstoßen gegen den Bebauungsplan, der nur 2 Stockwerke erlaubt. Die Fachabteilung der Stadt haben wir deswegen angesprochen, sie will die Planung für drei Stockwerke aber nicht widerrufen. Es bleibt daher nur wie zuvor ein Einspruch bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 35, 50606 Köln. Gerne ein Einspruch auch durch Sie, falls sie sich betroffen fühlen.
Anregungen und Themen:
Mit denen wir uns befassen sollten, hören wir gerne von Ihnen. Unsere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Mit besten Grüßen Dr. Hartmut Hammer